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Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt im § 4g BDSG vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend § 4e BDSG verfügbar zu machen hat.
Datenschutzerklärung
(PDF)
Öffentliches Verfahrensverzeichnis
(PDF)
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an datenschutz@suv.de
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